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Erklärung zur Barrierefreiheit

Hofmann Motorrad-Auto Service- u. Handels-GmbH ist bemüht, seine Website hofmann-burglauer.de im Einklang mit der Bayerischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayBITV) sowie dem EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Ein großer Teil unseres Webangebots wurde bereits so gestaltet, dass er möglichst vielen Menschen zugänglich ist – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen. Sowohl Aufbau als auch Navigation sind darauf ausgelegt, eine einfache Orientierung und Nutzung zu ermöglichen.

Wir sind uns bewusst, dass es aktuell in einzelnen Bereichen noch Barrieren geben kann. Diese möchten wir schrittweise abbauen und die Seite kontinuierlich weiterentwickeln, um allen Nutzerinnen und Nutzern eine möglichst gleichwertige Nutzung zu ermöglichen.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige Formularfelder besitzen noch keine vollständig barrierefreien Beschriftungen.
  • Ältere PDFs und eingebettete Medien (z. B. Videos) sind teilweise nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.
  • Kontrastverhältnisse einzelner Gestaltungselemente befinden sich aktuell in Prüfung.
  • In einigen Seiten und Beiträge sind noch nicht alle Bilder mit Alternativtexten versehen.
  • Nicht mehr aktuelle Beiträge (z.B. abgelaufene Aktions- oder Kampagnen-Seiten) werden als Archivierung weiter auf der Seite zugänglich gehalten, jedoch weder aktualisiert noch für Barrierefreiheit optimiert.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und zuletzt am 26.06.2025 überprüft. Grundlage war eine manuelle Selbstbewertung mit Unterstützung durch das Tool WAVE sowie Google Lighthouse.

Kontakt und Feedback

Wir bemühen uns stets einen barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten zu gewährleisten. Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Inhalte nicht barrierefrei nutzen können, kontaktieren Sie uns bitte:

Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich zurück.

Schlichtungsverfahren

Wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Art. 18 BayBGG wenden:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de